Abwasserbeseitigung
Die Abwasserentsorgung der Stadt Bad Dürkheim erfolgt über ein Kanalnetz mit 110 km Länge, in dem 11 Pumpwerke sowie 9 Regenüberlaufbecken mit einem Volumen von ca. 3.300 m³ zur Zwischenspeicherung von Abwasser integriert ist. Die Stadt Bad Dürkheim mit ca. 20.000 Einwohnern ist an die zentrale biologische Kläranlage mit dritter Reinigungsstufe (Nährstoffelimination) mit einer Ausbaugröße von 33.500 Einwohnerwerte (Einwohner + Gewerbe) angeschlossen.
Die Anlage wird täglich mit ca. 5.500 bis 6.500 m³ Abwasser im Trockenwetterfall beaufschlagt. Die Reinigung der Schmutzwässer erfolgt in drei Stufen:
- Mechanische Reinigung
- Rechen-Entfernung von Grobstoffen
- Sand- und Fettfang - Entfernung anorganischer und schwimmfähiger Stoffe
- Vorklärung - Entfernung von absetzbaren organischen Stoff
- Biologische Reinigung
- Belebungsbecken - biologischer Abbau von gelösten organischen Verbindungen
- Nachklärung - Trennung des Belebtschlammes und des gereinigten Wassers
- Nährstoffelimination
- Stickstoffelimination
- Biologische und chemische Phosphatelimination
Zusätzlich erfolgt eine Klärschlammausfaulung zur Volumenreduzierung mit Biogasgewinnung. Dieses Gas wird zur Eigennutzung in drei Blockheizkraftwerken auf der Kläranlage zur Energieerzeugung genutzt. Die dabei anfallende Abwärme wird zur Heizung des Faulturmes
Klärgrubenleerung
für Eigentümer von bebauten Grundstücken im Außenbereich (Wochenendhausgebiete u.ä.), die zur Abwasserentsorgung eine geschlossene Abwassergrube oder eine genehmigte Hauskläranlage installiert haben.
Die Entsorgung wird ab 01.01.2015 durch die Stadtwerke Bad Dürkheim -Abwasserbeseitigung- übernommen.
Bei Bedarf kann die Kläranlage direkt unter der Rufnummer 06322/61770 erreicht werden. Die Verrechnung erfolgt über die Stadtwerke Bad Dürkheim.
Die Benutzungsgebühr beträgt derzeit 6,41 € je m³ abgefahrenen Schmutzwassers / Fäkalschlammes.
Mineralölhaltige Abwässer und Abfälle
Hier finden Sie das Merkblatt "Mineralölhaltige Abwässer und Abfälle aus Betriebsstätten zur Wartung, Reinigung, Betankung und Demontage von Fahrzeugen".
Gartenwasserzähler
Bitte um Beachtung:
Aufgrund der aktuellen eichrechtlichen Vorschriften möchten wir Sie darüber informieren, dass die verwendeten Zählwerke, auch wenn sie sich – wie Gartenwasserzähler - im Privatbesitz befinden, den eichgesetzlichen Vorschriften unterliegen, sofern die Zählwerke für unsere Abrechnungszwecke Verwendung finden sollen.
Bitte prüfen Sie daher Ihre/n Gartenwasserzähler auf die Gültigkeit der bestehenden Eichfrist.
Die Eichdauer für Wasserzähler beträgt 6 Jahre.
Sofern ein Austausch der Uhr oder eine neue Eichung erfolgt, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit. Einen entsprechenden Vordruck halten wir für Sie bereit.
Bevor Sie in Kosten für einen neuen Gartenwasserzähler und den Einbau investieren, sollten Sie prüfen, ob nicht die satzungsgemäß alternativ vorgesehene Abzugspauschale in Höhe von 10 % der angefallenen Frischwassermenge ausreichend ist.
Grundsätzlich gilt:
Je höher der Gartenwasseranteil zum gesamten Frischwasserbezug ist, desto eher amortisieren sich die Installations- und Unterhaltungskosten. Der Einbau muss durch eine, vom Hauseigentümer beauftragte, eingetragene Fachfirma erfolgen. Außerdem muss der Abzugszähler in das vorhandene Trinkwassersystem fest eingebaut sein. Geachtet werden muss hierbei auch unbedingt auf einen Einbauort, bei dem der Zähler bei schädlichen Umwelteinflüssen (Frost, etc.) keinen Schaden nimmt. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir keine Zählwerke mit abgelaufener Eichfrist berücksichtigen dürfen.
Für Rückfragen stehen wir unter Tel. 935-8512 gerne zur Verfügung.
Das entsprechende Antragsformular finden Sie unter Downloads.
Abwasserentgelte
Preise gültig ab 01.01.2023
Als Abwassermenge gilt grundsätzlich 90% des Frischwasserbezugs.
Je m³ Abwasser | Je m² Abflussfläche | Je m² der angeschlossenen Fläche |
---|---|---|
1,78 € | 0,18 € | 0,23 € |
Einmaliger Beitrag Schmutz je Geschossfläche |
5,26 € | |
Oberflächenwasser je m² Abflussfläche | 5,35 € |
Abwasserentgelte
Preise gültig ab 01.01.2014
Als Abwassermenge gilt grundsätzlich 90% des Frischwasserbezugs.
Je m³ Abwasser | Je m² Abflussfläche | Je m² der angeschlossenen Fläche |
---|---|---|
1,68 € | 0,18 € | 0,23 € |
Einmaliger Beitrag Schmutz je Geschossfläche |
5,26 € | |
Oberflächenwasser je m² Abflussfläche | 5,35 € |
Neukunden
Der Weg vom Kundenauftrag zum Kanal-Hausanschluss.
Herr Rosenthal
Ansprechpartner
Herr Rosenthal
Tel.: 06322/935-8510
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